Mit dem Förderprogramm „Digital jetzt“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) die Umsetzung von Digitalisierungs-Projekten. Während das Förderprogramm „go-digital“ lediglich Beratungsleistungen bezuschusste, wird es also nun konkreter. Kleinere und mittelgroße Unternehmen (KMU) erhalten nun attraktive finanzielle Hilfen für Investitionen in digitale Technologien – beispielsweise in Softwarelösungen zur Prozessdigitalisierung.

Checkliste: Für wen kommt „Digital Jetzt“ in Frage?

Das Digital-Jetzt-Programm zielt auf KMUs ab, die sich für die digitale Zukunft wappnen möchten. Folgende Checkliste zeigt die groben Rahmenbedingungen für eine Förderung auf:

  • Die Investition erfolgt für eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
  • Das Unternehmen beschäftigt zwischen 3 und 499 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente).
  • Bereits bewilligte De-minimis-Beihilfen betrugen in den letzten 3 Jahren max. 200.000 Euro.
  • Das Unternehmen befindet sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
  • Die Fördersumme des Investitionsvorhabens beträgt mindestens 17.000 Euro (dies entspricht der individuellen Förderquote an der Gesamtinvestition).
  • Mit dem Digitalisierungsvorhaben wurde noch nicht begonnen.

Worum geht es beim Förderprogramm?

Das Digital-Jetzt-Förderprogramm bezuschusst – im Gegenteil zum go-digital-Förderprogramm – nun endlich auch die Entwicklung und Einführung von Unternehmenssoftware sowie die zugehörgen Projekte. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre Prozesse optimieren möchten und auf der Suche nach geeigneter Software sind, profitieren also von diesem Programm. Das Förderprogramm ist branchenunabhängig und richtet sich an Unternehmen mit 3 bis 499 Mitarbeitern.

Die Fördersumme für Investionen in digitale Technologien beträgt mindestens 17.000 und höchstens 50.000 Euro. Der konkrete Förderzuschuss bzw. die Förderquote ist abhängig von der Mitarbeiteranzahl des Unternehmens und beträgt

  • bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
  • bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
  • bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %.

Über die grundlegenden Rahmenbedingungen und Ziele informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) bereits auf der BMWI-Website (siehe auch das entsprechende Digital-Jetzt-FAQ). Daher soll hierauf nicht weiter eingegangen werden.

Beispiele und Anwendungsfälle für „Digital Jetzt“

Im Grunde greift das Förderprogramm überall dort, wo Geschäftsprozesse bzw. Arbeitsabläufe mit Hilfe von digitalen Technologien optimiert werden können. Beispiele sind Software-Anwendungen für Auftragsmanagement, Vertrieb und Marketing (Customer Relationship Management, CRM), Warenwirtschaft, Projektmanagement und Zeiterfassung uvm.

Digitalisierungsplan als zentrale Voraussetzung

Das Förderprogramm macht im Vergleich zu bisherigen Programmen des BMWI einen recht unbürokratischen und pragmatischen Eindruck. Einige Voraussetzungen sind meines Erachtens selbstverständlich und meist schon gegeben (Betriebsstätte in Deutschland, Vorhaben darf noch nicht begonnen haben, Umsetzung innerhalb von 12 Monaten, Nachweis der Verwendung).

Das Antragsformular umfasst die 3 Themenblöcke Unternehmensdaten, Digitalisierungsplan und Finanzierungsplan. Der Digitalisierungsplan bildet den größten Inhaltsblock. Er ist in drei Teile gegliedert:

  • Ausgangssituation: Anhand von 12 Fragen beschreibt das Unternehmen den Stand der Digitalisierung.
  • Investitionsvorhaben: Das konkrete Vorhaben wird größtenteils im Freitext-Format beschrieben.
  • Nachhaltige Wirkung: Hier wird der Effekt auf die mittel- und langfristige Unternehmensentwicklung dargestellt.

Im Grunde soll der Digitalisierungsplan gegenüber dem Zuwendungsgeber aufzeigen, dass die Investition Nutzen stiftet (also die Wirtschaftlichkeit und/oder die Wettbewerbsfähigkeit steigert) und erfolgsversprechend ist. Der Digitalisierungsplan sollte also nicht nur als bürokratische Maßnahme betrachtet werden. Er ist vielmehr ein sinnvolles Mittel, um den Projekterfolg sicherzustellen. 

Ablauf von der Antragstellung bis zur Auszahlung

Das BMWI zeigt den Ablauf der Antragstellung auf der entsprechenden Website

 

1. Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt online durch das Unternehmen, das die Förderung beantragt. Erforderlich sind der ausgefüllte Digitalisierungsplan und eine De-Minimis-Erklärung.

Die Antragstellung ist seit dem 07. September 2020 möglich und erfolgt über das Digital-Jetzt-Portal. Hier gelangen Sie zum Portal.

2. Prüfung und Bewilligung

Der Zuwendungsgeber prüft den Antrag und bewilligt ihn, wenn keine Einsprüche erhoben werden. Dabei dient der Projektträger, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), als zentraler Ansprechpartner.

3. Umsetzung des Digitalisierungsvorhabens

Nach erfolgter Bewilligung wird das Projekt im Unternehmen umgesetzt.

4. Erstellung des Verwendungsnachweises

Der Verwendungsnachweis wird ebenfalls online eingereicht. Erforderlich ist ein Sachbericht zum Projekt sowie ein Nachweis über die entstandenen (und beglichenen) Kosten.

5. Prüfung des Verwendungsnachweises und Auszahlung

Der Projektträger erstellt zum Schluss einen Prüfbericht und zahlt den Zuschuss an das Unternehmen aus.

Haben Sie Fragen zum Digital-Jetzt-Förderprogramm oder zu Ihrem Digitalisierungsvorhaben? Dann freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme. Mein Angebot im Bereich Digital-Beratung und -Coaching finden Sie hier.

Headerbild: Mudassar Iqbal von Pixabay